Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell ist eine Alternative oder Ergänzung zur Versorgung durch (Pflege-) Dienste und (Sonder) Einrichtungen.

Wenn Menschen mit Behinderung Unterstützung in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens brauchen und diese individuell gestalten wollen, können sie die von ihnen benötigten Hilfeleistungen selbst organisieren durch Einstellung des Personals im Arbeitgebermodell, ohne jegliche Unterstützung eines Pflegedienstes. Hier lässt sich den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmen, welche Person zu welcher Zeit die benötigte Unterstützungsleistung erbringen soll.

Das Arbeitgebermodell ermöglicht Menschen mit Assistenzbedarf ein Leben nach den eigenen Vorstellungen. Sie können in ihrer eigenen Wohnung und nach ihrem persönlichen Tagesrhythmus leben, ihrer Arbeit nachgehen, ihre Interessen und Hobbys pflegen oder auch verreisen.
Behinderte Menschen stellen ihre persönliche Assistent*innen oder Helfer*innen (meist Laienhelfer) selbst ein, sorgen eigenverantwortlich für die notwendige individuelle Einarbeitung und leisten auch den größten Teil der damit verbundenen Verwaltungsarbeiten (Einsatzpläne, Lohnabrechnungen der persönlichen Assistent*innen, ihre steuer- und sozialversicherungsrechtliche An- und Abmeldung, Zahlung von Steuer und Sozialabgaben, Abrechnungen der Kosten im Arbeitgebermodell mit dem jeweiligen Kostenträger etc.)
Menschen mit Behinderung übernehmen dabei gegenüber ihren persönlichen Assistent*nnen die Pflichten eines Arbeitgebers bzw. einer Arbeitgeberin. Sie legen fest, wie die Versorgung gestaltet sein soll. Dies beginnt bei der Auswahl des Personals und endet in der Erstellung eines individuellen Einsatzplanes nach vertraglich festgelegten Regelungen. Dies bedeutet aber auch, dass alle maßgeblichen arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten sind.

Konkret heißt das: behinderte Menschen suchen über unsere Assistenzbörse nach passenden persönlichen Assistent*innen, geben ein Stellenangebot online auf, führen dann selbst die Vorstellungsgespräche, arbeiten die ausgewählten persönlichen Assistent*innen in die erforderlichen Tätigkeiten ein, stellen Arbeitsverträge aus und kümmern sich um die pünktliche Entlohnung ihrer persönlichen Assistent*innen und die fristgemäße Abrechnung der Steuern und Sozialabgaben.

Behinderte Menschen im Arbeitgebermodell können jederzeit Dienstleistungen unseres Lohnbüros in Anspruch nehmen, was für sie rechtssichere und termingerechte Durchführung der monatlichen Lohnabrechnungen, komplettes Melde- und Bescheinigungswesen, Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern und Behörden übernimmt.

Wer nicht genug eigene Geldmittel für die Kosten einer bedarfsgerechten Versorgung hat, kann die Übernahme der (Arbeitgeber-) Kosten im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten der Lohnbuchhaltung, unabhängig davon, ob sie selbst oder durch eine Lohnbuchhaltung durchgeführt wird.